(für Motorboote/Jetski und Segelboote kleiner 20m)
Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) mit einer größeren
Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe
Februar 2011). In Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel.
Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen („SBF Binnen“) kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.
Voraussetzungen:
1. Theoretische Prüfung
Gegenstand der theoretischen Prüfung ist der Fragenkatalog (siehe Download), der aus 72 Basisfragen, 181 spezifischen Fragen Binnen und 47 spezifischen Fragen Segeln besteht. Aus diesem Fragenkatalog werden jeweils 15 Fragebögen erstellt á 30 Fragen (7 Basisfragen und 23 spezifische Fragen Binnen). Die Basis-Fragen sind von Inhabern des SBF See nicht mehr zu beantworten.
Zur Beantwortung der im Antwort-Auswahl-Verfahren gestellten Basis- und spezifischen Fragen muss der Bewerber aus jeweils vier Antwortvorschlägen eine Antwort durch Ankreuzen auswählen. Von den vier Antwortvorschlägen ist jeweils nur ein Antwortvorschlag richtig. Für jede richtig ausgewählte Antwort erhält der Bewerber einen Punkt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Bewerber 23 von 30 Fragen richtig beantwortet. Inhaber SBF See 18 von 23 Fragen
2. Bei der praktischen Fahrprüfung unterscheidet man den Teil unter Motor und den Teil unter Segeln. (nicht für SBF See-Inhaber)
Bei allen Prüfungen wird die Kenntnis des Achter- und Kreuzknoten, Schot-, Pal-, Stopper-, Webleinen- und Roringsteks sowie von 2 halben Schlägen und Belegen einer Klampe vorausgesetzt. Sieben Knoten werden geprüft. Sechs müssen in korrekter Weise gesteckt werden. Bei der Prüfung unter Motor wird das An- und Ablegen, das Fahren nach Schifffahrtszeichen und das Person-über-Bord-Manöver geprüft. Der Prüfer ist mit an Bord.
Bei der Prüfung unter Segeln wird das An- und Ablegen, das Fahren von Kursen und das Person-über-Bord-Manöver (meistens Beinaheaufschiesser) geprüft. Der Prüfer ist meistens nicht mit an Bord. Der SKS-Schein wird als praktische Segelprüfung anerkannt. Teilnehmer die den Sportküstenschifferschein vorweisen können sind von der praktischen Segelprüfung befreit.
Unser Tipp: Kombikurs SBF Binnen unter Motor/Segel
(für Motorboote / Jetski und Segelboote ohne Begrenzung der Länge)
Auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011). Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.
Voraussetzungen
Theorie-Prüfung
Gegenstand der theoretischen Prüfung ist der Fragenkatalog, der aus 72 Basisfragen, 213 spezifischen Fragen See und 15 Navigationsfragen besteht. Aus diesem Fragenkatalog werden 15 Fragebogen erstellt. Jeder Fragebogen enthält 7 Basisfragen, 23 spezifische Fragen See und eine Navigationsaufgabe, die aus 9 zusammenhängenden Fragen besteht. Zur Beantwortung der im Antwort-Auswahl-Verfahren gestellten Basis- und spezifischen Fragen See muss der Bewerber aus jeweils vier Antwortvorschlägen eine Antwort durch Ankreuzen auswählen. Von den vier Antwortvorschlägen ist jeweils nur ein Antwortvorschlag richtig. Für jede richtig ausgewählte Antwort erhält der Bewerber einen Punkt. Für das Bestehen der Naviagtion werden 7 von 9 richtige Antworten benötigt. Für den Fragebogen 23 von 30 Fragen. Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen unter Antriebsmaschine sind von der Beantwortung der 7 Basisfragen befreit.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver, Anlegen, Ablegen, Fahren nach Kompass, Anlegen einer Rettungsweste) und Knoten vorzuführen.
Unser Tipp: Kombikurs See/Binnen
(für Motorboote und Segelboote)
Der Sportküstenschifferschein wurde am 01.10.1999 eingeführt. Dieser amtliche (auf freiwilliger Basis) Führerschein wird von vielen Charterfirmen im In- und Ausland - u.a. aus versicherungstechnischen Gründen - verlangt. Der Sportküstenschifferschein gilt für alle Meere im Bereich bis 12 Seemeilen Abstand von der Küste.
Der Besitz des Sportbootführerschein See ist Vorraussetzung für diesen Schein.
Für die Zulassung zur praktischen Prüfung ist der Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten erforderlich. Es werden alle Seemeilen angerechnet. Die frühere Regelung, dass nur Seemeilen nach dem SBF See angerechnet werden, wurde abgeschafft.
Die praktische Ausbildung führen wir auf Mallorca oder in den Niederlanden durch (siehe Törns), um weltweit den Wassersport genießen zu können.
Tipp: Wir empfehlen die Kombi SBF See/Binnen/Sportküstenschifferschein (SKS)
Ein weiterer Tipp: Wer den SKS-Schein besitzt, benötigt für den SBF Binnen unter Segel keine Praxis-Prüfung mehr.
Die Prüfungen zum Erwerb des Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem
Sprengstoffrecht werden fortgeführt. Die Prüfung umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts.
Zulassungsvoraussetzungen sind die Vollendung des 16. Lebensjahres und der Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder
eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wasser-sportfahrzeugen.
Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 15 Fragen aus dem 60 Fragen umfassenden Katalog zu beantworten.
Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen
(Fallschirm-Signalrakete (rot), Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot), Rauchsignal (orange/Dose), Signalgeber mit Magazin/Trommel und Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln/
Versagern).
SRC
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite
bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits-
oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung.
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks
nachgewiesen werden:
Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht.
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von
Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt.
.
Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf
Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig.
Die Prüfung zum UBI besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung.
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks
nachgewiesen werden:
Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden.
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer
Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden.
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC
und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.
Mindestalter bei SRC und UBI: 15 Jahre
weitere Infos zu den Führerscheinen finden sie auch unter www.dmyv.de
Sportbootschule & Yachtcharter Ziegler
Büro:
(Torsten Ziegler) Vennkamp 31, 45772 Marl Tel.: 02365-26190 Fax 02365-26192
(Ursula Ziegler) Bergstr. 67c, 45701 Herten Tel.: 02366-42284
Schulungsstätten:
Herten 45701, Bergstr. 105 (Hauptstelle)
Breitenworbis OT Bernterode 37339, Anger 1, (Wassersport Stephan Kohl)
Köln, Neuenhoefer Alle 49-51, (Keine Beratung vor Ort)
Palma de Mallorca
Ihre Fahrschule nicht nur in NRW
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